Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf in Großbritannien

Vista ist ein Handelsname von Vuba Building Products Limited, Units B2, B3 und B4 Grovehill Industrial Estate, Beverly, East Riding of Yorkshire, HU17 0LF. Registriert in England & Wales, Firmennr. 07254982.

„Der Verkäufer“ bezeichnet Vuba Building Products Limited, Einheit B2-4, Annie Reed Road, Grovehill Industrial Estate, Beverly, East Yorkshire, HU17 0LF (Firmennummer 07254982).

„Der Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren vom Verkäufer kauft oder zustimmt, sie zu kaufen.

„Die Waren“ bezeichnet die Waren oder Materialien, die Gegenstand des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind.

„Der Vertrag“ bezeichnet einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf von Waren, die vom Käufer bestellt und vom Verkäufer gemäß und vorbehaltlich dieser Verkaufsbedingungen angenommen wurden.

„Die Bedingungen“ bezeichnet die hierin enthaltenen Bestimmungen, die in ihrer Gesamtheit in diesen Vertrag aufgenommen werden.

„MwSt.“ bezeichnet die Mehrwertsteuer oder eine ähnliche Steuer oder Abgabe beim Kauf der Waren.

„Der Preis“ bezeichnet den Preis, der in der Bestätigung des Verkäufers angegeben oder dem Käufer anderweitig mitgeteilt und vereinbart wurde.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, indem er geänderte Geschäftsbedingungen auf seiner Website anzeigt.

1. Auftragsannahme

(i) Alle Waren werden vom Verkäufer zu den folgenden Geschäftsbedingungen verkauft oder geliefert, und diese Geschäftsbedingungen gelten vorrangig und ersetzen alle Geschäftsbedingungen, auf die sich der Käufer bezieht oder die vom Käufer angeboten werden.

(ii) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Käufers anzunehmen. Preise, Angebote und Produkte unterliegen der Verfügbarkeit und können sich jederzeit vor Annahme der Bestellung des Käufers ändern. Alle vom Verkäufer im Internet eingestellten Preise stellen eine Einladung zur Abgabe dar. Durch das Absenden einer elektronischen oder Online-Bestellung gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Verkäufer ab.

(iii) Der Verkäufer wird den Erhalt einer solchen Bestellung unverzüglich bestätigen (die „Bestätigung“). Die Bestätigung bedeutet nicht, dass das Angebot des Käufers angenommen wurde. Sollte sich der Verkäufer entscheiden, eine Bestellung anzunehmen (ob per Internet, Telefon, Fax oder E-Mail), erhält der Käufer eine Auftragsannahme, wodurch die Bestellung zu einem verbindlichen Vertrag wird.

(iv) Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die im Namen des Verkäufers gemacht oder gegeben wurden, die nicht in diesen Verkaufsbedingungen aufgeführt sind.

(v) Jede Bestellung ist ein separater Vertrag, und die Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrags berechtigt den Käufer nicht, einen anderen Vertrag zu kündigen oder aufzuheben.

3. Beschreibung

3.1 Der Verkäufer ist berechtigt, solche Änderungen an den Materialien, Spezifikationen, der Produktion und Verpackung der Waren nach eigenem Ermessen vorzunehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Qualität oder Leistung dieser Waren haben (einschließlich ist jedoch nicht auf solche Änderungen beschränkt, die erforderlich sind, damit diese Waren den geltenden gesetzlichen Anforderungen oder Vorschriften entsprechen).

3.2 Abbildungen, Broschüren, Beschreibungen, Muster, Vorführprodukte und allgemeine Literatur in Bezug auf die Waren dienen nur als allgemeine Anleitung und sind nicht Bestandteil eines diesbezüglichen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich und im Namen etwas anderes vereinbart des Verkäufers durch einen Mitarbeiter des Verkäufers.

3.3.1 Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Zusicherungsverletzungen in Bezug auf Ratschläge zur Verwendung der Waren oder in Bezug auf die Qualität oder sonstiges der Waren verlässt und darauf verzichtet, es sei denn, eine solche Zusicherung ist betrügerisch oder schriftlich durch einen Mitarbeiter des Verkäufers erfolgen

3.3.2 Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Waren oder ihrer Verwendung abzugeben

3.3.3 Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt, es sei denn, eine Änderung dieser Rechte ist gesetzlich zulässig.

4. Der Preis

(i) Der Preis aller Waren entspricht dem auf der Website oder im Angebot angegebenen Preis, außer in Fällen offensichtlicher Fehler, und unterliegt stets den Klauseln 1(i) und 1(ii).

(ii) Der Verkäufer kann jederzeit vor der Lieferung den Preis des nicht gelieferten Restbetrags der Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer erhöhen. In einem solchen Fall kann der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung die Bestellung schriftlich stornieren, soweit der nicht gelieferte Restbetrag der Waren betroffen ist.

(iii) Sofern bei der Annahme nicht anders angegeben, umfasst der Preis der Waren die Kosten des Verkäufers für die Standardverpackung und die Lieferung der Waren an eine Adresse im Vereinigten Königreich, die vom Käufer schriftlich angegeben und vom Verkäufer vorab vereinbart wurde Lieferung.

(iv) Behälter und/oder Verpackungen werden nicht zurückgenommen, es sei denn, dies ist im Angebot oder in der Bestätigung oder anderen Unterlagen des Verkäufers angegeben

(v) Im Falle einer nicht elektronischen Ausfuhranmeldung hat der Käufer für Lieferungen und Leistungen aus dem Vereinigten Königreich in Länder außerhalb der EU, die nicht von ihm durchgeführt oder beauftragt werden, dem Verkäufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erbringen der Verkäufer. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, muss der Käufer zusätzlich die auf die Leistung innerhalb des Vereinigten Königreichs zu erhebende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zahlen.

5. Zahlung

(i) Sofern auf der Rechnung des Verkäufers nicht anders angegeben oder schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung der Waren vor Versand der Waren. Es sei denn, es wurden bereits Zahlungsbedingungen vereinbart.

(ii) Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung, und das Versäumnis des Käufers, den Preis oder eine Teilzahlung davon rechtzeitig zu zahlen, berechtigt den Verkäufer zu einem oder mehreren der folgenden Ansprüche:

(a) ein solches Versäumnis als Rücktritt vom gesamten Vertrag durch den Käufer zu behandeln;

(b) vom Käufer die sofortige Zahlung aller fälligen oder fällig werdenden Beträge verlangen;

(c) vom Käufer Schadensersatz für eine solche Vertragsverletzung verlangen; und/oder)

(d) vom Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von entweder acht Prozent pro Jahr oder zwei Prozent pro Jahr über dem Basiszinssatz der HSBC Bank PLC zu berechnen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

(iii) Der Käufer hat alle fälligen Zahlungen in voller Höhe ohne jeden Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder anderweitig.

(iv) Alle Zahlungen werden auf Rechnungen verbucht und gelten in der Reihenfolge ihrer Ausstellung als geleistet,

(v) Alle an den Verkäufer zu zahlenden Zahlungen werden sofort nach Beendigung des Vertrages fällig.

6. Lieferung.

Sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde, gelten die folgenden Bestimmungen:

(i) Die Lieferung der Waren erfolgt, wenn die Waren an die im Angebot oder in der Bestätigung oder in anderen Unterlagen des Verkäufers angegebene Adresse geliefert werden, oder wenn sie vom Käufer abgeholt werden.

(ii) Das Lieferdatum oder die Lieferdaten sind nur Schätzungen und die Lieferfrist ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung bis zu diesem Datum oder diesen Terminen oder für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt (einschließlich entgangener Gewinne) aus der Verzögerung der Lieferung entstehen; Der Käufer ist auch nicht berechtigt, die Annahme der Ware wegen verspäteter Lieferung zu verweigern.

(iii) Das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Waren trägt der Käufer, sobald die Waren zum Transport auf dem Gelände des Verkäufers verladen werden.

(iv) In Bezug auf den Seetransport ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer die in Abschnitt 32(3) des Sale of Goods Act 1979 genannte Benachrichtigung über die Versicherung der Waren zu geben.

7. Eigentum.

(i) Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren verbleibt beim Verkäufer, bis der Käufer die vollständige Zahlung an den Verkäufer geleistet hat für:

(a) die Waren; und

(b) alle anderen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer fällig sind oder fällig werden.

(ii) Wenn die vollständige Zahlung an den Verkäufer nicht erfolgt ist und der Käufer die Waren in seinem Herstellungsprozess verwendet oder die Waren mit anderen Produkten verbindet, verbleibt das Eigentum an den Waren beim Verkäufer, soweit diese Waren identifizierbar sind.

(iii) Bis eine solche Zahlung erfolgt:

(a) Der Käufer verwahrt alle Waren und Materialien nur treuhänderisch als Verwahrer für den Verkäufer und lagert diese Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Käufers, so dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers identifizierbar sind (at keine Kosten für den Verkäufer);

(b) der Käufer muss die Waren in zufriedenstellendem Zustand halten und im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers versichern; und

(c) der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Mitarbeitern jederzeit eine unwiderrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden können, um sie zu inspizieren, oder im Falle eines Verzugs, wie in Klausel 11 definiert , um sie wiederzugewinnen.

8. Pfandrecht.

Der Verkäufer hat in Bezug auf alle unbezahlten Schulden des Käufers aus demselben oder einem anderen Vertrag ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren und Eigentum des Käufers in seinem Besitz (obwohl diese Waren oder einige davon bezahlt worden sein können) und ist nach Ablauf einer vierzehntägigen schriftlichen Mitteilung an den Käufer berechtigt, über solche Waren und Eigentum nach eigenem Ermessen zu verfügen und den Erlös für diese Schulden zu verwenden.

9. Mängel und Schäden und/oder Transportverluste.

(i) Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kann der Verkäufer für jede Bestellung einen Mehr- und/oder Minderwert von bis zu zehn Prozent des bestellten Gewichts oder Volumens liefern, ohne gegenüber dem Käufer irgendeine Haftung zu übernehmen, mit Ausnahme des Preises entsprechend angepasst werden.

(ii) Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach Lieferung zu inspizieren und dem Verkäufer und dem Spediteur innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung (Zeitpunkt ist entscheidend) alle Ansprüche wegen Beschädigung oder vollständigem oder teilweisem Verlust schriftlich mitzuteilen von Waren im Transit. Reklamationen wegen Nichtlieferung sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Versandanzeige schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen.

(iii) Alle anderen Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel oder Produktionsfehler) müssen unverzüglich, nachdem der Käufer von dem Mangel erfahren hat, und in jedem Fall spätestens sechzig Tage nach Lieferung der Waren schriftlich geltend gemacht werden. Alle Reklamationen, die nicht innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich erfolgen und beim Verkäufer eingehen, gelten als erlassen.

(iv) Liefert der Verkäufer eine Teillieferung nicht oder mangelhaft, hat eine solche Nichtlieferung oder mangelhafte Lieferung keinen Einfluss auf den Vertrag in Bezug auf andere Teillieferungen.

(v) Das Recht des Käufers, den Wert von Fehlmengen, mangelhaften oder anderweitig nicht vertragsgemäßen Waren aufzurechnen, ist auf die spezifische Rechnung für die betreffende Ware beschränkt und gilt nicht für frühere oder zukünftige Rechnungen und/oder Konten.

10. Chemische Produkte und Produkte für den professionellen Gebrauch

Einige der auf dieser Website verkauften Produkte sind chemische Produkte, die nur für den gewerblichen, industriellen oder professionellen Gebrauch bestimmt sind.

Dies bedeutet, dass sie gesundheitsschädlich oder potenziell gefährlich sein können, wenn sie falsch oder von unerfahrenen Benutzern verwendet werden. Sie erfordern möglicherweise auch Geschick, Erfahrung oder Experimente, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass Käufer ihre eigenen Tests durchführen, um die Qualität, Eignung und Kompatibilität eines Produkts für ihre spezielle Anwendung und Umstände zu bestimmen. Unsere technischen Daten und Ratschläge, ob mündlich oder schriftlich, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr - ausdrücklich oder stillschweigend.

Vor der Verwendung eines unserer Produkte müssen sich die Benutzer mit den bereitgestellten relevanten technischen (TDS) und Sicherheitsdatenblättern (SDS) vertraut machen.

Der Verkäufer ist in keiner Weise verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung und Wartung des Produkts oder für den Schutz von Personal oder Eigentum, was alles in der Pflicht des Benutzers liegt. Jegliche Informationen oder Vorschläge sind ohne jegliche Gewährleistung, und die Käufer sind allein verantwortlich für Verluste, die sich aus der Verwendung solcher Informationen oder Vorschläge ergeben. Keine Informationen oder Vorschläge von uns gelten als Empfehlung zur Verwendung eines Produkts, das im Widerspruch zu bestehenden Patentrechten steht.

11. Höhere Gewalt.

Die Lieferungen können von jeder Partei während eines Zeitraums, in dem sie durch Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, an der Herstellung, Lieferung oder Annahme der Waren gehindert sind, teilweise oder vollständig ausgesetzt werden. Wenn der Verkäufer aufgrund solcher Umstände nicht in der Lage ist, den gesamten Bedarf an Waren zu liefern, kann der Verkäufer seinen verfügbaren Vorrat (nach Befriedigung seines eigenen Bedarfs) auf alle seine Kunden verteilen, einschließlich derjenigen, die nicht unter Vertrag stehen, wie der Verkäufer denkt fit. Im Falle solcher Umstände ist der Verkäufer (i) von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, soweit der Verkäufer an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert ist, und (ii) ist er nicht verpflichtet, Waren aus anderen Quellen zu beschaffen. Falls die höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

12. Schadensersatz.

Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden oder Verletzungen frei, die einer Person, Firma, einem Unternehmen oder Eigentum entstehen, sowie von allen Klagen, Gerichtsverfahren, Ansprüchen und Forderungen, Gebühren oder Kosten in Bezug auf Ansprüche, die von Dritten gegen den Verkäufer erhoben werden sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren ergeben, soweit sich dieser Anspruch aus der Verletzung, fahrlässigen Erfüllung, Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrages durch den Käufer, seine Vertreter, Mitarbeiter oder Subunternehmer ergibt.

13. Standard.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor (unbeschadet seiner anderen Rechte und Rechtsbehelfe), entweder den Vertrag zwischen den Parteien zu kündigen oder weitere Lieferungen auszusetzen oder Vorauszahlung zu verlangen oder die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen, falls:

(a) der Käufer zahlt für eine Lieferung nicht, wenn diese fällig wird; oder

(b) die Finanzlage des Käufers für den Verkäufer unbefriedigend wird; oder

(c) wenn die Absicht zur Ernennung eines Verwalters bekannt gegeben wird oder ein Liquidationsantrag bei einem Gericht eingereicht wird oder Dokumente bei einem Gericht für die Ernennung eines Verwalters eingereicht werden oder der Käufer liquidiert wird, in Liquidation geht oder eine hat ein Verwalter, Manager oder Konkursverwalter bestellt wird oder irgendeine Form von Vereinbarung mit oder zugunsten von Gläubigern eingeht oder gegen ihn ein Konkursantrag gestellt oder ein Konkursbeschluss erlassen wurde oder wenn ein ähnliches oder analoges Ereignis in einer Gerichtsbarkeit eintritt oder wenn der Käufer anderweitig nicht in der Lage ist seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen.

14. Pflicht.

Alle Einfuhrzölle und andere Einfuhrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

15. Garantien

Kein Angestellter oder Vertreter des Verkäufers hat die Befugnis, es sei denn, dies wurde von einem Direktor schriftlich genehmigt

(a) diese Bedingungen mündlich oder schriftlich zu ändern;

(b)Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf den Zustand der Waren, ihre Zweckmäßigkeit oder andere Angelegenheiten.

Der Verkäufer gibt keine Zusicherung, Gewährleistung oder Haftungsfreistellung dafür, dass die Waren keine Patente, Warenzeichen, eingetragenen Designs oder andere gewerbliche Rechte verletzen.

Durch diese Vereinbarung wird vom Verkäufer weder eine Zusicherung, Gewährleistung, Bedingung oder Beschreibung gegeben noch impliziert, noch garantiert der Verkäufer die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, obwohl dieser Zweck vom Käufer bekannt gegeben wird und keine Gewährleistung oder Bedingung gegeben werden kann aus dem Namen der Waren impliziert. Wenn Muster an den Käufer gesendet wurden, gelten diese als gemäß den Spezifikationen des Käufers für die Zwecke getestet, für die der Käufer beabsichtigt, die Waren zu verwenden.

16. Übertragbarkeit.

Der Vertrag, zu dem diese Bedingungen gehören, ist persönlich für den Käufer, der den Vorteil oder die Last daraus ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten, übertragen oder anderweitig behandeln darf. Der Verkäufer kann den Nutzen oder die Last des Vertrags jederzeit abtreten, übertragen oder anderweitig damit umgehen (und wenn der Verkäufer dies verlangt, muss der Käufer eine Novationsvereinbarung in einer vom Verkäufer angemessen festgelegten Form abschließen). Der Verkäufer ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Vertreter oder Subunternehmer zu erfüllen.

17. Eigenes Recht.

Diese Bedingungen und der Vertrag zwischen den Parteien sind in Übereinstimmung mit dem Recht von England und Wales auszulegen und anzuwenden, und die englischen Gerichte haben die alleinige Zuständigkeit für alle diesbezüglichen Streitigkeiten.

18. Hinweise

(i) Die Parteien stimmen der elektronischen Kommunikation zu und erkennen an, dass alle Verträge, Mitteilungen, Informationen und andere Mitteilungen, die die Parteien einander elektronisch zur Verfügung stellen, alle gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen erfüllen, dass diese Mitteilungen schriftlich erfolgen.

(ii) Alle Mitteilungen des Käufers an den Verkäufer müssen an Vuba Building Products Limited, Unit B2-4, Annie Reed Road, Grovehill Industrial Estate, Beverly, East Yorkshire, HU17 0LF oder an eine andere dem Käufer mitgeteilte Adresse gesendet werden von Zeit zu Zeit.

(iii) Der Verkäufer kann den Käufer entweder an die bei der Bestellung angegebene E-Mail- oder Postadresse benachrichtigen. Eine Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Versand einer E-Mail oder drei Tage nach der Aufgabe eines Briefes als erhalten und ordnungsgemäß zugestellt.

19. Gesamte Vereinbarung

(i) Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf und Kauf der Waren dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf und Kauf der Waren.

(ii) Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss des Vertrages nicht auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder andere Erklärungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand verlässt, außer wie ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegt.

(iii) Keine der Parteien übernimmt eine Haftung oder Rechtsbehelfe in Bezug auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder andere Erklärungen, die falsch, ungenau und/oder unvollständig sind, es sei denn, sie wurden in betrügerischer Absicht abgegeben oder sind in diesen Bedingungen enthalten. Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung einer Partei für eine betrügerische Falschdarstellung ausschließen oder einschränken.

(iv) Jede Partei stimmt zu, dass ihr einziges Rechtsmittel bei Vertragsbruch der Vertragsbruch ist.

20. Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999

Jede juristische Person, die nicht ausdrücklich Vertragspartei ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 kein Recht, eine Bedingung des Vertrags durchzusetzen, und die Bestimmungen des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 gelten ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen.

21. Abfindung

Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder Teile davon) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, gilt dieser Teil, soweit erforderlich, nicht als Teil dieser Bedingungen und der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

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